Bauphysik

Schallschutz - Wärmeschutz - Energieberatung

 

 

 


Thermogramm Schall Eausweis

EnEV Die Energieeinsparverordnung (EnEV) dient der Begrenzung des Energiebedarfs von Gebäuden.

Es werden dabei nationale energetische Mindeststandards gefordert sowie Festlegungen für bei Modernisierungen im Bestand gesetzt. Die aktuell gültige Fassung ist derzeit die EnEV 2009.

Energieausweis - Neubau
farblabelMit der Einführung der EnEV 2007 wurde die Ausstellung eines Energieausweises zur Pflicht.

Der Energieausweis dient der Information und Vergleichbarkeit bezüglich der energetischen Qualität eines Gebäudes.

Energieausweis - Bestandsgebäude
Für bestehende Gebäude wird der Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung zur Pflicht.

Er kann als “Bedarfsausweis” oder “Verbrauchsausweis” ausgestellt werden. Wir empfehlen in den meisten Fällen den “Bedarfsausweis”, da nur der „Bedarfsausweis“ - unabhängig vom Nutzerverhalten -  die energetische Qualität des Gebäudes dokumentiert. Wir erstellen für Sie den DENA-Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Wann benötige ich welchen Energieausweis?? Wann brauche ich welchen Energieausweis

Förderungen durch die kfW-Bank
Neubauten, die die Anforderungen an die EnEV deutlich unterschreiten sowie Modernisierungsmaßnahmen, die die energetische Qualität von Gebäude im Bestand verbessern, werden von der kfw-Bank mit verschieden Modellen (Kredit- oder Zuschussvarianten) gefördert. Wir beraten Sie gern.

Energieberatung (BAFA-gefördert)
Der Staat fördert die Energieberatung für Ein- und Zweifamilienhäuser mit 400 Euro, Mehrfamilienhäuser mit 500 Euro. Wird zusätzlich eine Thermographieaufnahme  (Wärmebildaufnahme) integriert, gibt der Staat nochmals bis zu 100 Euro hinzu.

Wir führen staatlich geförderte Energieberatungen und Thermographie durch. Sprechen sie uns an.

Schallschutz:
Als staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz der Ingenieurkammer NRW erstellen wir die bauaufsichtlich geforderderten Schallschutznachweise nach DIN 4109.
Ebenso prüfen wir Schallschutznachweise von nicht zugelassenen Ausstellern.

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